Neuer GAV für die grafische Industrie tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft
Nach zwei Verhandlungsrunden haben der Arbeitgeberverband viscom sowie die Gewerkschaften syndicom und syna eine Einigung über den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die grafische Industrie erzielt. Dieser schnelle Verhandlungserfolg ist ein erfreuliches Signal für die konstruktive Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement für die Branche. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt wichtige Anpassungen mit sich.
Die Mindestlöhne wurden insbesondere in der Weiterverarbeitung um monatlich CHF 150.- angehoben, um den gestiegenen Anforderungen in der Branche Rechnung zu tragen. Zur Steigerung der Attraktivität für Nachwuchskräfte wurden die Lernendenlöhne um monatlich CHF 100.– pro Lehrjahr erhöht. Diese Anpassungen sind ein klares Zeichen für die Förderung von Fachkräften in der grafischen Industrie.
Verstärkte Zusammenarbeit in der Berufs- und Weiterbildung
Um mit dem technologischen Wandel der Berufe Schritt zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, haben die Sozialpartner beschlossen, die bereits etablierte Zusammenarbeit in der Berufsbildung und der Weiterbildung, etwa mit der Plattform Helias.ch, noch weiter auszubauen und zusätzliche Bildungsangebote, z.B. für Wiedereinsteiger:innen zu schaffen.
Entschlackung und Weiterentwicklung
Zahlreiche Artikel wurden überarbeitet, klarer formuliert und von unnötigen Wiederholungen bereinigt. Ziel ist eine strukturierte Weiterentwicklung des GAV, die langfristig eine höhere Praxistauglichkeit sicherstellen soll.
Neue Massnahmen im Falle von Krisen und wirtschaftlichen Entlassungen
Ein zentrales Element des neuen GAV sind zwei neue Artikel für den Krisenfall. Auf Stufe der Arbeitnehmenden erhalten neue alle aus wirtschaftlichen Gründen entlassenen Personen die Zeit für eine Berufliche Standortbestimmung zur Verfügung gestellt. Betrieben in schwierigen wirtschaftlichen Situationen bietet der neue GAV die Möglichkeit, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen zusammen mit dem Personal und den Sozialpartnern Massnahmen zu definieren, welche temporär vom GAV abweichen können – jedoch nur unter klar geregelten und strengen Bedingungen. Damit sollen Arbeitsplätze gesichert, aber gleichzeitig Marktverzerrungen durch Dumpingpreise verhindert werden.
Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Neu wurde eine Missbrauchsklausel eingeführt, die darauf abzielt, wiederholten 1-tägigen Absenzen entgegenzuwirken. Bei Krankheitsfällen von mehr als 2 Tagen bietet der GAV mit seiner Lohnfortzahlungspflicht von 720 Tagen weiterhin eine exzellente Absicherung der Beschäftigten in der Branche.
Stimmen aus den Verhandlungsdelegationen
Michael Moser, syndicom-Verhandlungsleiter:
„Die konstruktiven Verhandlungen sind Beweis dafür, dass es nach wie vor viele Druckereien gibt, die an die Zukunft unserer Branche glauben. Mit der Entwicklung der Löhne wurde ein wichtiges Zeichen an die Arbeitenden gesetzt, dass die Branche gewillt ist, alle Herausforderungen in Angriff zu nehmen und dabei weiterhin gute Arbeitsbedingungen zu bieten.“
Cornelia Bickert, Syna-Verhandlungsführerin:
„Die zügigen und erfolgreichen Verhandlungen zeigen, dass die Sozialpartnerschaft in der grafischen Industrie funktioniert. Der neue GAV bietet Stabilität und Perspektiven für alle Beteiligten.“
Beat Kneubühler, viscom-Direktor:
„Das Verhandlungsergebnis in so kurzer Zeit zu erzielen, bestätigt den Wert von offenem Dialog und lösungsorientierter Zusammenarbeit. Der neue GAV schafft wichtige Grundlagen für die Zukunft der Branche.“