Klarstellung der Post zu Gewährung von Rabatten

dpsuisse hat Anfang Oktober 2023 die Konzernleitung der Post zu Transparenz betreffend Gewährung von Rabatten aufgerufen. Ausgangslage war eine dem Verband anonym zugespielte Offerte für Wahlwerbung.

 

Das Paket beinhaltete die Verteilung mit Promopost, den Druck sowie zwei Digital-out-of-Home-Angebote. Die Preise sind im Angebot korrekt und einzeln ausgewiesen. Auf das Total gewährt die Post einen Solution-Rabatt von 28 Prozent. Aus dem Angebot wird nicht ersichtlich, auf welche Positionen der Offerte sich dieser Rabatt bezieht. dpsuisse durfte daher annehmen, dass der Rabatt gesamthaft auf alle enthaltenen Positionen gewährt wird. 

 

Ohne weitere Hintergrundinformationen erweckt die Werbung den Eindruck, dass der Rabatt bei Entscheid für das Produkt «Solution» gesamthaft gewährt wird, also auch auf dem Porto. Erst mit dem Antwortschreiben der Post vom 17. Oktober 2023 wird klar, dass die Rabatte nicht auf dem Porto und Druck gewährt werden, sondern nur auf den übrigen Bestandteilen des Gesamtpakets. Entscheidet sich ein Kunde für die «Solution», erhält er tatsächlich den Rabatt von 28 Prozent. Entscheidet er sich hingegen nur für Druck und Porto, erhält er gemäss Post keinen Rabatt. 

   

dpsuisse begrüsst die Klarstellung der Post, Drittleistungen wie z.B. Druckkosten und das regulatorisch festgelegte Porto nicht mit Rabatten zu bewerben.