dpsuisse lehnt Abschaffung der gedruckten Bundespublikationen ab
Der Bundesrat will die gedruckten Ausgaben der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS), der Systematischen Sammlung (SR) und des Bundesblatts (BBl) vollständig abschaffen. dpsuisse hat im Rahmen der Vernehmlassung dazu Stellung genommen und lehnt die Vorlage in dieser Form ab.
Sinkende Auflage ist kein Argument für Verzicht
Der Bundesrat begründet die Abschaffung mit den stark rückläufigen Abonnementszahlen. Für dpsuisse greift diese Argumentation zu kurz. Der Bund ist bei seinen amtlichen Veröffentlichungen nicht einem Markt unterworfen, sondern hat eine staatspolitische Funktion sicherzustellen: den verlässlichen, dauerhaften und barrierefreien Zugang zum geltenden Recht, unabhängig von Technologie, Anbietern und Systemverfügbarkeit. Eine tiefe Auflage zeigt eine Verschiebung der Nutzung, nicht deren Verzichtbarkeit.
Der Bund setzt ein falsches Signal
Wenn der Staat die gedruckte Fassung seiner wichtigsten Rechtsgrundlagen selbst als verzichtbar einstuft, schwächt das die Position von Print als verlässliches und langfristig archivierbares Medium insgesamt. dpsuisse setzt sich in verschiedenen Politikbereichen, etwa bei der Post oder der Presseförderung, für den Erhalt gedruckter Kommunikationskanäle ein. Es braucht hier Kohärenz staatlichen Handelns.
Die Forderungen von dpsuisse
- Beibehaltung einer gedruckten Minimalversion von AS, BBl und SR, allenfalls in reduzierter Erscheinungsfrequenz, statt vollständiger Abschaffung.
- Verbindliche und diskriminierungsfreie Vergabe der Print on Demand Aufträge an die Schweizer Druckindustrie, mit klaren Vergabekriterien.
- Nachweis einer gleichwertigen Ausfallsicherheit, bevor auf die physische Archivfunktion verzichtet wird.
dpsuisse ist bereit, sich an einer vertieften Diskussion über die künftige Ausgestaltung der amtlichen Publikationen zu beteiligen, lehnt jedoch die vorliegende, einseitig kostengetriebene Lösung ab.
Die vollständige Stellungnahme steht auf Anfrage zur Verfügung.