Urheberrechtsvergütung der SUISA
Verwenden Sie in Ihrer Geschäftsräume Hintergrundmusik und/oder geben Sie Filme und Fernsehsendungen wieder, müssen Sie eine Urheberrechtsvergütung gemäss dem gemeinsamen Tarif 3a bezahlen.
Diese Urheberrechtsvergütung unterscheidet sich von der Radio- und Fernsehgebühr, welche an die Serafe AG (früher Billag AG) bezahlt werden muss. Bis Ende 2018 wurde die Urheberrechtsvergütung jedoch von der Billag AG im Auftrag der SUISA eingezogen. Seit 1. Januar 2019 führt die SUISA das Inkasso für die Vergütung selber durch.
Hier finden Sie detailliertere Auskunft über die Anwendung des Gemeinsamen Tarifs (GT) 3a.
Hier finden Sie den von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten genehmigte Gemeinsame Tarif 3a (vorerst gültig bis 31. Dezember 2021).