Geschäftsgebaren der Post – wir möchten Antworten

dpsuisse liegen Informationen vor, dass die Post für gedruckte Wahlwerbungsaufträge sehr grosszügige Rabatte gewährt. Grafischen Unternehmen, die gleichzeitig um Rabatte für Versandkosten bei Wahlwerbungsaufträgen anfragen, wird beschieden, es gäbe dafür kein zusätzlichen Rabatte. Das wirft Fragen auf.

 

Zwei Anfragen, unterschiedliche Handhabung

Im Fall 1 fragt ein Mitglied von dpsuisse bei der Post an, ob man bei den Versandkosten in der Höhe von rund 10000 Franken für gedruckte und adressierte Wahlwerbung einen Rabatt erhalten kann. Die Antwort: «Leider haben wir für solch einen Versand aktuell keinen Rabattcode.»

Im Fall 2 geht es um ein Gesamtpaket mit Druck und Versand für einen gedruckten und adressierten Wahlkampagnenauftrag. Direkt angefragt bei der Post. Die Post errechnet einen Bruttopreis von 26000 Franken und offeriert hier einen «Solution-Rabatt» auf alles von rund 7500 Franken. Das ist ein Preisrabatt von 28%!

Kunde A im Fall 1 und Kunde B im Fall 2 können im Markt frei wählen, wem sie ihren Gesamtauftrag geben. Die Druckerei A im Fall 1 kann nicht frei wählen, wen sie als Dienstleister für den adressierten Postversand aussucht. Darf dann im Fall 2 die Post einen Solution-Rabatt von nicht weniger 28% geben? Die Post als Mitbewerberin, aber auch immer gemäss eigenen klaren Aussagen, Partner der grafischen Branche, muss hier für Transparenz sorgen.