Ausschreibung Stadtspital Zürich: keine Einigung
viscom/p+c hat sich am 13. Januar 2023 im Namen der Mitglieder gegen eine Ausschreibung des Stadtspitals Zürich beim Verwaltungsgericht gewehrt. In der Folge standen viscom/p+c und das Stadtspital Zürich betreffend der kritisierten Punkte in Kontakt. Mit E-Mail vom 18. Januar 2023 änderte das Stadtspital Zürich das Eignungskriterium EK-01 der Ausschreibung und damit einen der von viscom/p+c kritisierten Punkte.
Das Stadtspital schlug zudem ein persönliches Gespräch zur Klärung der weiteren kritisierten Punkte vor, worauf viscom/p+c gerne einging. Dieses Treffen verlief leider anders als erhofft – das Stadtspital Zürich war nicht bereit, weitere Anpassungen vorzunehmen. Das aus Sicht von viscom/p+c schroffe Auftreten anlässlich des Treffens und die ablehnende Haltung des Stadtspitals überraschte – zumal das Spital das Treffen vorgeschlagen hat.
Mit Verfügung vom 18. Januar 2023 räumte das Gericht viscom/p+c eine Frist von 10 Tagen zu einer erneuten Stellungnahme ein. Aufgrund der Anpassung des Eignungskriteriums EK-01 und unter Berücksichtigung der Prozessrisiken liess viscom/p+c die Frist zur Stellungnahme unbenutzt verstreichen, weshalb das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich auf die Beschwerde von viscom letztlich nicht eintrat. Gemäss Stadtspital wurde weder eine Einigung erzielt, noch wurden aufgrund des Schreibens von viscom/p+c irgendwelche Korrekturen vorgenommen. Diese Haltung überrascht, da die Anpassung des Eignungskriteriums EK-01 unseres Wissens erst nach Kritik von viscom/p+c erfolgte und der Verband mit dem Stadtspital durchwegs in Kontakt stand.
viscom/p+c bleibt dabei: Die am 13. Januar 2023 kritisierte Ausschreibung enthält dermassen hohe Anforderungen an Druckereien, dass sich in der Schweiz kaum eine handvoll Betriebe finden lässt, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Zudem ist nach wie vor bedauerlich, dass der Fragebogen zur Nachhaltigkeit keine messbaren Kriterien beinhaltet. Auch das übrige Verhalten des Stadtspitals Zürich ist bedauerlich: auf den letzten Web-Artikel zu dieser Angelegenheit drohte man den Verantwortlichen von viscom/p+c mit einer Verleumdungsklage. Ein Verhalten, das nachdenklich und bezüglich künftiger Ausschreibungen wenig optimistisch stimmt.