Aufgabenstellung
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Ihre Kandidatin bzw. Ihr Kandidat bearbeitet im Lehrbetrieb am gewohnten Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen definierten Projektauftrag. Der Ablauf sowie das Projekt der IPA sollte seitens Betriebsseite sehr gut vorbereitet und intern kommuniziert werden.
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Die Projektarbeit soll aufzeigen, was Ihre Kandidatin bzw. Ihr Kandidat in den vergangenen 4 Jahren gelernt hat und dient nicht zur Demonstration darüber, wie schnell neue Fertigkeiten gelernt werden können.
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Unbekannte Produkte ziehen oftmals eine zu grosse Einarbeitungszeit nach sich, deshalb sind bereits bekannte Abläufe und Kundenaufträge als Projektauftrag zu empfehlen.
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Eine Arbeit aus dem Aufgabenspektrum des Betriebes ist für Kandidatinnen und Kandidaten oftmals motivierender als ein für die IPA fiktiv definiertes Projekt und deshalb die optimale Ausgangslage. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich und kein Problem, selbstverständlich sind auch fiktive Aufträge erlaubt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin einen Zwischenweg zu wählen: Ein fiktiver Auftrag für einen Kunden, den man gerne gewinnen möchte.
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Grundsätzlich legen Sie die Aufgabenstellung als Lehrbetrieb selber fest. Die Chefexpert:innen und das Fachgremium sind bemüht, Ihnen bei der Wahl der Arbeit grösstmögliche Freiheit zu gewähren, damit eine Aufgabe aus den laufenden Aufträgen abgeleitet werden kann. Gleichzeitig müssen die Chefexpert:innen und das Fachgremium aber auch sicherstellen, dass alle eingereichten Aufgabenstellungen der Betriebe einen einigermassen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen.
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Wählen Sie keine Innovationen sondern Aufträge im gewohnten Rahmen Ihres Betriebes. Interactive Media Designer sollen anhand der IPA aufzeigen, dass sie in der Lage sind Standardaufträge fachgerecht auszuführen, dass sie auf die Benutzerfreundlichkeit achten und Usern ein gut gestaltetes, interaktives Produkt liefern können. Bitte seien Sie sich bewusst, dass die IPA ein Abschluss der Grundbildung darstellt und nicht mit einer studentischen Abschlussarbeit zu vergleichen ist. Die Kandidat:innen sind Berufsanfänger:innen und können nicht auf langjährige Berufserfahrungen zurückgreifen.
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Zu beachten ist, dass die Aufgabenstellung keine repetierenden Serienarbeiten beinhalten dürfen. Sie entspricht den reglementarischen Anforderungen der Bildungsverordnung und des Bildungsplanes.
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Zeichnet sich aufgrund von betrieblichen Problemen, Krankheiten oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen ein eventueller Unter- bzw. Abbruch der IPA ab, ist sofort der/die zuständige Chefexpert:in zu informieren. Die kantonale Prüfungsbehörde wird über das weitere Vorgehen entscheiden.
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Die IPA kann erst gestartet werden, wenn die Aufgabenstellung durch die zuständigen Chefexpert:innen freigegeben wurde.
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Eine frühzeitiger Start der IPA ist nicht möglich.