Informationen für vorgesetzte Fachkräfte

Aufgabenstellung

  • Ihre Kandidatin bzw. Ihr Kandidat bearbeitet im Lehrbetrieb am gewohnten Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen definierten Projektauftrag. Der Ablauf sowie das Projekt der IPA sollte seitens Betriebsseite sehr gut vorbereitet und intern kommuniziert werden.

  • Die Projektarbeit soll aufzeigen, was Ihre Kandidatin bzw. Ihr Kandidat in den vergangenen 4 Jahren gelernt hat und dient nicht zur Demonstration darüber, wie schnell neue Fertigkeiten gelernt werden können.

  • Unbekannte Produkte ziehen oftmals eine zu grosse Einarbeitungszeit nach sich, deshalb sind bereits bekannte Abläufe und Kundenaufträge als Projektauftrag zu empfehlen.

  • Eine Arbeit aus dem Aufgabenspektrum des Betriebes ist für Kandidatinnen und Kandidaten oftmals motivierender als ein für die IPA fiktiv definiertes Projekt und deshalb die optimale Ausgangslage. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich und kein Problem, selbstverständlich sind auch fiktive Aufträge erlaubt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin einen Zwischenweg zu wählen: Ein fiktiver Auftrag für einen Kunden, den man gerne gewinnen möchte.

  • Grundsätzlich legen Sie die Aufgabenstellung als Lehrbetrieb selber fest. Die Chefexpert:innen und das Fachgremium sind bemüht, Ihnen bei der Wahl der Arbeit grösstmögliche Freiheit zu gewähren, damit eine Aufgabe aus den laufenden Aufträgen abgeleitet werden kann. Gleichzeitig müssen die Chefexpert:innen und das Fachgremium aber auch sicherstellen, dass alle eingereichten Aufgabenstellungen der Betriebe einen einigermassen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen.

  • Wählen Sie keine Innovationen sondern Aufträge im gewohnten Rahmen Ihres Betriebes. Interactive Media Designer sollen anhand der IPA aufzeigen, dass sie in der Lage sind Standardaufträge fachgerecht auszuführen, dass sie auf die Benutzerfreundlichkeit achten und Usern ein gut gestaltetes, interaktives Produkt liefern können. Bitte seien Sie sich bewusst, dass die IPA ein Abschluss der Grundbildung darstellt und nicht mit einer studentischen Abschlussarbeit zu vergleichen ist. Die Kandidat:innen sind Berufsanfänger:innen und können nicht auf langjährige Berufserfahrungen zurückgreifen.

  • Zu beachten ist, dass die Aufgabenstellung keine repetierenden Serienarbeiten beinhalten dürfen. Sie entspricht den reglementarischen Anforderungen der Bildungsverordnung und des Bildungsplanes.

  • Zeichnet sich aufgrund von betrieblichen Problemen, Krankheiten oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen ein eventueller Unter- bzw. Abbruch der IPA ab, ist sofort der/die zuständige Chefexpert:in zu informieren. Die kantonale Prüfungsbehörde wird über das weitere Vorgehen entscheiden.

  • Die IPA kann erst gestartet werden, wenn die Aufgabenstellung durch die zuständigen Chefexpert:innen freigegeben wurde.

  • Eine frühzeitiger Start der IPA ist nicht möglich.

Durchführung der IPA

Allgemein

  • Die IPA ist so zu planen, dass sie von Ihrer Kandidatin bzw. Ihrem Kandidaten möglichst ungestört und ohne Unterbrechung durch andere Aufträge durchgeführt werden kann. Kandidat:innen befinden sich während der IPA in einer Prüfungssituation und sollten möglichst abgeschirmt an ihrem Projekt arbeiten können.

  • Die eingegebene Zeitdauer ist verbindlich und darf nicht überschritten werden. Die IPA muss in den gesetzten Arbeitstagen nahtlos abgeschlossen werden können. Der Lehrbetrieb verpflichtet sich, dass Kandidat:innen die IPA in der gesetzten Zeitdauer erfolgreich durchführen können.

  • Informieren Sie Ihr Team über den Durchführungszeitraum der IPA und bitten Sie Ihre Kolleg:innen auf die besondere Prüfungssituation Rücksicht zu nehmen.

  • Das Arbeitsjournal wird täglich von den Kandidat:innen ausgefüllt. Die Arbeit ist dort reflektiert, was von der vorgesetzten Fachkraft wiederum täglich mit einer Unterschrift beglaubigt werden muss.

  • Sämtliche Hinweise auf mögliche Bewertungen (direkt wie auch indirekt) sind zu unterlassen.


    Beobachtungsprotokolle

  • Die Beobachtungsprotokolle sollen regelmässig, ca. 2–3 Mal pro Woche (Empfehlung) geführt und am Ende der IPA gebündelt in PkOrg  hochgeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass ein Protokoll von jeder Person gelesen und verstanden werden muss.

  • Im Beobachtungsprotokoll müssen alle Vorkommnisse festgehalten werden, welche bewertungsrelevant sein könnten. Zu beachten ist, dass in der Bewertung nebst Fach- und Methodenkompetenzen auch Sozial- und Selbstkompetenzen beurteilt werden, weshalb man sämtliche Beobachtungen aus diesen Bereichen notieren sollte.

  • Das Beobachtungsprotokoll dient Ihnen später als Erinnerungshilfe, wenn Sie ihre Kandidat:innen bewerten müssen und ist zeitgleich ein Argumentationsinstrument beim Einigungsgespräch (Plausibilisierung) zwischen Ihnen und den zugewiesenen Prüfungsexpert:innen. Zudem spielt es auch im Falle eines Rekurses eine sehr wichtige Rolle, da die Bewertung dadurch auch für Aussenstehende bewiesen werden kann.

 

Präsentation

  • Sie können an diesem Prüfungsteil auf Antrag Ihrer Kandidatin bzw. Ihres Kandidaten hin beiwohnen. Sie haben dabei aber lediglich einen Status als Beobachter:in und müssen sich zwingend jeglicher Einmischung enthalten. Kandidat:innen können ein Beiwohnen ihrer Fachkraft mündlich bei einem Besuch der Prüfungsexpert:innen beantragen.