Noch sehr viele Unklarheiten zur EUDR
dpsuisse analysiert und begleitet die Einführung der EUDR seit zwei Jahren intensiv. In Koordination mit Intergraf, der Dachorganisation der grafischen Unternehmen Europas, werden regelmässig aktuelle Dokumente und Hintergrundinformationen im Mitgliederbereich der Website bereitgestellt und Webinare durchgeführt. In den Grundzügen ist klar, was auf die Unternehmen zukommt. Doch noch sind sehr viele Detailfragen offen, auch auf Seiten der für die Umsetzung wichtigen Zulieferunternehmen der grafischen Industrie. Deshalb können wir als Verband, trotz umfangreichem Informationsmaterial derzeit leider nicht alle offenen Punkte beantworten. Aber wir können vernetzen. Bei Fragen kontaktieren sie unbedingt Stefano Gazzaniga.
Die Einführung der EUDR wird die Papier- und Kartonbranche stark prägen. Alle EU-Druckereien müssen das System bis Mitte 2026 implementieren, und es ist davon auszugehen, dass auch grössere Schweizer Unternehmen oder Organisationen EUDR-Konformität in ihrer Lieferkette als Grundvoraussetzung für Geschäftsbeziehungen verlangen werden. Derzeit betrifft die Einführung primär grafische Unternehmen, die in den EU-Raum exportieren. Gleichzeitig bereiten sich alle Zulieferunternehmen der grafischen Wertschöpfungskette im Bereich Papier und Karton sowie Anbieter von CRM-Systemen darauf vor, die mit der EUDR verbundenen Anforderungen in ihren Softwarelösungen umzusetzen. Vertiefte Informationen seitens der EU sind aber Stand Mitte September immer noch nicht erhältlich. Die Zeit drängt: für exportorientierte Unternehmen ist die EUDR-Konformität im Tagesgeschäft ab dem 31.Dezember 2025 essenziell.
Rund drei Monate vor Inkrafttreten, zeichnen sich immerhin die praktischen Auswirkungen der Verordnung zunehmend klarer ab – auch für das Nicht-EU-Mitglied Schweiz. Im Kern umfasst das EUDR-System folgende Elemente:
- Teilnahme am Informationssystem für Due Diligence Statements (DDS). Hier können auch Unternehmen aus der Schweiz teilnehmen. Sie müssen dazu aber zuerst online eine EORI-Identifikationsnummer bei der Zollbehörde eines EU-Staates beantragen.
- Umgang mit Referenz- und Validierungsnummern.
- Möglichkeit der Teilnahme am Acceptance-Trainingsprogramm, sobald eine Teilnahme am DDS-Informationssystem erfolgt.
dpsuisse hat in diesem Zusammenhang neu das Dokument «Entscheidungshilfe EUDR für Schweizer Druckereien» erarbeitet, das den Mitgliedern in allen drei Landessprachen zur Verfügung steht. Das Dokument versteht sich als «Erste-Hilfe-Kasten» für Unternehmen, die sich vertieft mit der EUDR befassen müssen oder möchten. Für weiterführende Informationen steht Stefano Gazzaniga gerne zur Verfügung. Er vermittelt bei Bedarf Kontakte im dpsuisse-Netzwerk zu Expertinnen und Experten, die sich aktuell intensiv mit der Einführung der EUDR beschäftigen. Wichtig ist zudem, dass die EUDR nicht generell als pfannenfertige Lösung über ein Unternehmen gestülpt werden kann. Die Ausgestaltung ist individuell von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist daher für exportorientierte Betriebe unerlässlich.
Im Weiteren ist ein Webinar-Programm zur Einführungen der EUDR geplant; nähere Informationen folgen rechtzeitig, sobald seitens der EU gesicherte Informationen vorliegen.
dpsuisse hat bereits vor fast zwei Jahren einen politischen Vorstoss von Ständerat Jakob Stark zum Thema EUDR unterstützt (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234026). Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 14. Februar 2024 sieht dieser bis auf weiteres von einer Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR ab.