Neue Formulare für Arbeitslosenentschädigung ab Oktober 2025
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt per 6. Januar 2026 das Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung (ALV) vollständig auf die neue SAP-basierte Lösung ASAL 2.0 um. Nach der schrittweisen Einführung in den Bereichen Kurzarbeit, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung in den Jahren 2023 und 2024 folgt nun auch der Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt per 6. Januar 2026 das Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung (ALV) vollständig auf die neue SAP-basierte Lösung ASAL 2.0 um. Nach der schrittweisen Einführung in den Bereichen Kurzarbeit, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung in den Jahren 2023 und 2024 folgt nun auch der Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung.
Neue Formulare ab Oktober 2025 Ab Oktober 2025 werden sämtliche überarbeiteten Formulare auf arbeit.swiss publiziert. Diese basieren auf einem QR-Code, der zusammen mit einer Schrifterkennungssoftware eine direkte Übertragung der Angaben ins System ermöglicht. Die bisher verwendeten Formulare verlieren ab Januar 2026 ihre Gültigkeit. Für Arbeitgeber besonders relevant sind die Dokumente «Arbeitgeberbescheinigung» sowie «Bescheinigung über Zwischenverdienst», die ab Oktober 2025 zwingend in neuer Form genutzt werden müssen.
Bereich Internationales bleibt unverändert Nicht betroffen von der Umstellung ist der Bereich Internationales. Hier werden die bestehenden Abläufe und Formulare, darunter die «Arbeitgeberbescheinigung international», weiterhin angewendet.
Information und Unterstützung Das SECO bittet Arbeitgeber und weitere Beteiligte, die Neuerungen frühzeitig zu berücksichtigen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Für Fragen steht das SECO per E-Mail an kae-ffe@seco.admin.ch zur Verfügung.