Konkrete Unterstützung für Schweizer KMU bei der Umsetzung der EUDR
Die Europäische Kommission hat im September 2025 öffentlich angekündigt, eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr prüfen zu wollen. Ein formeller Beschluss steht derzeit aus; der 30. Dezember 2025 bleibt bis auf Weiteres der massgebende Stichtag. Für Schweizer Unternehmen, die in den EU-Binnenmarkt exportieren, besteht damit weiterhin Unsicherheit über die konkrete Umsetzung und den Marktzugang.
Es ist absehbar, dass sie die Anforderungen der EUDR erfüllen müssen, obwohl die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat nicht direkt in die administrativen Strukturen und Informationssysteme der EU eingebunden ist.
Vor diesem Hintergrund ersucht dpsuisse das Bundesamt für Umwelt (BAFU), gemeinsam mit den zuständigen Bundesstellen – insbesondere dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – folgende Massnahmen zu prüfen und aktiv voranzutreiben:
- Zugang zum EUDR-Informationssystem
- Anerkennung bestehender Schweizer Rückverfolgbarkeitssysteme
- Verhältnissmässige Anwendung für verarbeitende Betriebe
- Übergangsbestimmungen für Rohstoffe und Halbfabrikate
- Vetretung der Schweizer Interessen auf europäischer Ebene
Die Schweizer Unternehmen benötigen klare Informationen, faire Rahmenbedingungen und operativen Zugang zu den EU-Systemen, um die EUDR rechtskonform und wirtschaftlich tragfähig umzusetzen. dpsuisse ist bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Behörden praxisorientierte Lösungen zu entwickeln.