EUDR: Was die mögliche Verschiebung für die Schweiz bedeutet

 

Die EU-Kommission hat eine weitere einjährige Verschiebung der EUDR vorgeschlagen. Noch ist nichts beschlossen. Für Schweizer Unternehmen bleibt die Unsicherheit gross – mit potenziellen Nachteilen gegenüber EU-Betrieben.

 

 

Die EUDR soll entwaldungsfreie Lieferketten sicherstellen. Nach einer ersten Verschiebung auf den 30. Dezember 2025 hat die EU-Kommission im September 2025 eine weitere Verschiebung um ein Jahr vorgeschlagen. Im Europäischen Parlament ist dieser Schritt umstritten. Bis zu einem rechtskräftigen Beschluss gilt weiterhin der 30. Dezember 2025 als Stichtag.

Auswirkungen auf KMU
Die operativen Pflichten treffen nachgelagerte Betriebe besonders hart: Daten sammeln, zuordnen, speichern und weitergeben – bis hin zur einzelnen Papierrolle. Für Druckereien ist das im Alltag kaum verhältnismässig umsetzbar. Diese Punkte bilden den Kern eines aktuellen Statements von Intergraf, das eine deutliche Vereinfachung der EUDR fordert.

Intergraf plädiert dafür, die volle Sorgfaltspflicht bei den Erstinverkehrbringern zu konzentrieren und nachgelagerten Unternehmen eine aggregierte Nachweispflicht (Lieferanten- und Kundenregister) vorzusehen. Diese Lösung orientiert sich an der EU-Holzverordnung (EUTR). Sie würde die behördliche Kontrolle am Beginn der Lieferkette stärken, Doppelspurigkeiten vermeiden und die Komplexität deutlich reduzieren.

Forderung von dpsuisse
dpsuisse unterstützt die von Intergraf geforderte Vereinfachung und ergänzt sie um eine zentrale Forderung: die Gleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Unternehmen. Anerkannte Nachhaltigkeitssysteme wie FSC, PEFC oder ClimateCalc sollten als gleichwertige Nachweise gelten, und auch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten müssen Zugang zu den relevanten IT-Systemen erhalten. Nur so bleibt die EUDR ein glaubwürdiges und fair umsetzbares Instrument im europäischen Markt.

Ausblick
Die politische Lage bleibt dynamisch. Eine Verschiebung ist vorgeschlagen, aber noch nicht beschlossen. Unternehmen sollten die aktuelle Frist von Ende 2025 weiterhin ernst nehmen – und sich parallel auf mögliche Anpassungen vorbereiten. dpsuisse wird den Prozess eng begleiten und sich gemeinsam mit Intergraf dafür einsetzen, dass die Schweizer Print- und Kommunikationsindustrie gleichberechtigt in die künftige Regulierung eingebunden bleibt.

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