QV Polygraf 2022

Häufig gestellte Fragen (F&Q)

 

Vor der IPA:

Wie wird die Aufgabenstellung richtig verfasst?


Für das korrekte Verfassen der Aufgabenstellung besteht eine Wegleitung, an die Sie sich halten können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsorganisation ihres Prüfungskreises.

Muss die Aufgabenstellung ein reales Projekt sein?


Nein, meist ist es für Lernende aber motivierender, an etwas zu arbeiten, dass später auch umgesetzt wird. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich und kein Problem. Die Aufgabenstellung kann auch ein fiktives Projekt sein. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Zwischenweg zu wählen: Ein fiktiver Auftrag für einen Kunden, den man gerne gewinnen möchte.

Wann können Kandidat:innen mit der IPA starten?


Die IPA kann erst gestartet werden, wenn die Aufgabenstellung durch den Chefexperten/Fachgremium freigegeben wurde. Das Datum des IPA-Starts wird in der Aufgabenstellung selbst festgelegt.

Wie finde ich heraus, ob mein Projekt für die IPA geeignet ist?



Gemäss Ausführungsbestimmungen bearbeiten Kandidat:innen am gewohnten Arbeitsplatz im Ausbildungsbetrieb mit gewohnten Mitteln und Methoden einen definierten Projektauftrag. Wählen Sie keine Innovationen, sondern Aufträge im gewohnten Rahmen Ihres Betriebes. Polygrafen sollen anhand der IPA nachweisen, dass sie in der Lage sind, Standardaufträge fachgerecht auszuführen. Die Erarbeitung eines Konzepts sowie einer Idee, die Umsetzung des Corporate Designs sowie die Erstellung einer druckfähigen Dateivorlage sind essentielle Bestandteile des zu erbringenden Leistungsumfangs. Bitte seien Sie sich bewusst, dass die IPA ein Abschluss der Grundbildung darstellt und nicht mit einer studentischen Abschlussarbeit zu vergleichen ist.

Kann die Planung/Zeitplan der IPA schon vor dem eigentlichen IPA-Start erfolgen?



Nein, die Detail-Planung der IPA muss während der IPA stattfinden. Selbstverständlich ist eine gewisse Grob-Planung vor dem IPA-Start möglich, da man ja auch vorab schon vielleicht Termine mit Interview-Partner:innen, Koordinationen oder Raum-Reservationen etc. vornehmen muss. Die eigentliche Detail-Planung mit To-do-Listen und Milestones etc. gehört aber in die IPA-Zeit.

Welche Vorarbeiten sind für eine IPA zulässig?



In gewissen Fällen ist es möglich bestehende Ergebnisse zu verwenden oder bereits Vorabklärungen zu treffen. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass während der IPA zwingend genügend Raum für «eigene» Research-Methoden vorhanden ist.

Lernende müssen während der IPA aufzeigen, dass sie in der Lage sind geeignete und zielgerechte Research-Methoden anzuwenden. In den Bewertungskriterien werden mehrere solcher Methoden verlangt (z.B. Interviews, Umfragen, Internet-Recherchen etc. in Bezug auf Konkurrenz, Zielgruppe, Kunde, Markenimage und visuelle Erscheinung). Die Recherche und die Analyse des Projektes müssen breit abgestützt sein. Wird dies während der IPA nicht gemacht, müssen diese Punkte mit 0 bewertet werden. Alle Vorarbeiten sind in der IPA entsprechend zu kennzeichnen.

Der Gebrauch von Vorarbeiten ist dem jeweiligen Fachgremium mitzuteilen (Erwähnung in Aufgabenstellung). Jeder Fall wird individuell angeschaut und entsprechend bewilligt oder nicht.

Während der IPA:

Darf man Kandidat:innen helfen?



Grundsätzlich ist die IPA als Einzelarbeit selbstständig durch die Kandidat:innen zu lösen. Selbstverständlich dürfen aber Dinge miteinander besprochen werden. Diese Gespräche sind jedoch als Fremdleistung im Arbeitsjournal zu protokollieren. Bei Fragen und Unsicherheiten geben Ihnen die zugewiesenen Prüfungsexpert:innen nähere Auskünfte.

Dürfen Kandidat:innen während der IPA mit anderen Aufträgen beauftragt werden?



Nein. Kandidat:innen befinden sich während der IPA in einer Prüfungssituation und sollten möglichst abgeschirmt an ihrem Projekt arbeiten können. Die eingegebene Zeitdauer ist verbindlich und darf nicht überschritten werden. Die IPA muss in den gesetzten Arbeitstagen nahtlos abgeschlossen werden können.

Der Lehrbetrieb verpflichtet sich, dass Kandidat:innen die IPA in der gesetzten Zeitdauer erfolgreich durchführen können.

Kann die IPA-Zeitdauer nach dem Start noch angepasst werden?

 

Nein. Nach dem IPA-Start dürfen die gesetzten Start -und Endtermine nicht mehr geändert werden.

Kann die Aufgabenstellung während der IPA noch verändert werden?



Nein. Nach Freigabe der Aufgabenstellung durch den Chefexperten kann die Aufgabenstellung nicht mehr angepasst werden.

Was passiert im Falle einer Krankheit von Kandidat:innen?

 


Informieren Sie sofort die Chefexpertin. Die Chefexpertin benötigt zwingend einen Nachweis über die Erkrankung. Diese evaluiert gemeinsam mit der kantonalen Prüfungsleitung, ob der Endtermin eingehalten werden kann und wie das weitere Vorgehen ist. Jede Situation ist jedoch unterschiedlich und muss von Fall zu Fall im Detail angeschaut werden.

Bitte verständigen Sie umgehend die Chefexpertin. Diese evaluiert das weitere Vorgehen und entscheidet, ob der Endtermin eingehalten werden kann.

Was ist das Arbeitsjournal?



Kandidat:innen sind verpflichtet ein tägliches Arbeitsjournal zu führen und dies unaufgefordert der vorgesetzten Fachkraft vorzulegen. Die vorgesetzte Fachkraft muss das Arbeitsjournal täglich unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen vorgesetzte Fachkräfte nicht den Inhalt, aber die absolvierte Zeit, welche verbindlich einzuhalten ist.

Was wird im Arbeitsjournal festgehalten?



Im Arbeitsjournal wird das tägliche Vorgehen, der aktuelle Arbeitsfortschritt inkl. Begründungen/Bemerkungen, der Stand der Auftragserfüllung sowie sämtliche fremde Hilfestellungen und besonderen Vorkommnisse (z.B. Stellvertretungen der vorgesetzten Fachkraft, Arbeitsunterbrüche oder Probleme organisatorischer Art, Abweichungen der Soll-Planung etc.) sowie ein ausführliches Tagesfazit festgehalten.

Wozu dient das Beobachtungsprotokoll für vorgesetzte Fachkräfte?



Das Beobachtungsprotokoll dient als Erinnerungshilfe, wenn die Fachkraft ihre Kandidat:innen bewerten und ist zeitgleich ein Argumentationsinstrument beim späteren Einigungsgespräch zwischen Fachkraft und Expert:innen. Zudem spielt es auch im Falle eines Rekurses eine sehr wichtige Rolle, da die Bewertung dadurch auch für Aussenstehende bewiesen werden kann.

Was wird im Beobachtungsprotokoll festgehalten?



Im Beobachtungsprotokoll müssen alle Vorkommnisse festgehalten werden, welche bewertungsrelevant sein könnten. Zu beachten ist, dass in der Bewertung nebst Fach- und Methodenkompetenzen auch Sozial- und Selbstkompetenzen beurteilt werden, weshalb man sämtliche Beobachtungen aus diesen Bereichen notieren sollte.

Wie oft muss das Beobachtungsprotokoll geführt werden?

 


Die Beobachtungsprotokolle sollten regelmässig, ca. 1- bis 2-mal pro Woche (Empfehlung) geführt und am Schluss gebündelt im PkOrg hochgeladen. Bitte achten Sie darauf, dass ein Protokoll von jeder Person gelesen und verstanden werden muss.

Liegt das Erstellen der Präsentation innerhalb der IPA-Zeit



Nein. Das Erstellen des Präsentationsmaterials inkl. Vorbereitung liegt nicht innerhalb des gesetzten IPA-Zeitraums.

Kann die IPA im Homeoffice durchgeführt werden?



Nein. Gemäss Ausführungsbestimmungen wird die IPA im Lehrbetrieb durchgeführt. Die aktuelle Situation unterliegt keiner kantonalen oder bundesweiten Homeoffice-Pflicht mehr und es kann mit der nötigen Sorgfalt vor Ort gearbeitet werden. Um eine gleichberechtigte Situation einer betrieblichen Anwesenheit schaffen zu können, ist eine Durchführung der IPA im Homeoffice somit nicht möglich. Zudem stellt dies für Fachkräfte wie auch Expert:innen eine bessere Kontrollierbarkeit der Prüfungssituation dar, da man direkter mitbekommt, wie sich Kandidat:innen während der Prüfungssituation fühlen und wie das Verhalten während der Prüfungstage ist.

Die Möglichkeit, die IPA in einer Zweigniederlassung oder einem anderen Büro innerhalb der Firmengruppe mit Aufsicht zu absolvieren ist erlaubt.

Das Arbeiten im Zug oder allgemein von unterwegs sowie an Wochenenden ist nicht erlaubt.

Abgabe der IPA:

In welcher Form wird die IPA abgegeben? 



Nach Beendigung der IPA wird die Dokumentation von den Kandidat:innen im PkOrg hochgeladen und inkl. Ergebnisse an die vorgesetzte Fachrkaft sowie die zuständigen Prüfungsexpert:innen übergeben. Fachkräfte und Prüfungsexpert:innen können auf Wunsch nebst einer digitalen auch eine gedruckte physische Version verlangen.

Zu Archiv-Zwecken erhalten Chefexperten und das VPK-Sekretariat ebenfalls Exemplare. Form und Anzahl sind in der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Empfänger:in

Anzahl

Form

PkOrg-Upload

1 Ex.

digital

Vorgesetzte Fachkraft

1 Ex.

digital + auf Wunsch gedruckte Version

Expert:innen

je 1 Ex.

digital + auf Wunsch gedruckte Version

Chefexperte

1 Ex.

per Post

Ist das Drucken und auf die Post bringen Teil der IPA-Zeit?



Nein. Das reine Drucken und auf die Post bringen liegt nicht innerhalb der IPA-Arbeitszeit. Die finalen Daten der Dokumentation dürfen jedoch nach Beendigung der IPA nicht mehr verändert werden.

Gilt für gedruckte Exemplare der Poststempel?


Der Poststempel ist für gedruckte Exemplare nicht relevant, es gilt der Abgabe-Zeitpunkt der digitalen Version bei den Prüfungsexpert:innen sowie der vorgesetzten Fachkraft.

Sollten Prüfungsexpert:innen ein gedrucktes Exemplar wünschen, müssen diese rechtzeitig eintreffen, damit ihnen genügend Zeit für die Vorbereitung des Fachgesprächs bleibt. Die gedruckte Version für das die Chefexpertin sollte möglichst zeitnah nach Abgabe-Termin eintreffen. 

 

Wohin müssen die gedruckten Exemplare aller Prüfungskreise –

für die Chefexpertin gesendet werden?



visCampus
z.H. Chefexpertin Yvonne Bieri
Weihermattstrasse 94
5000 Aarau

 

Präsentation & Fachgespräch:

Wann und wo finden Präsentation & Fachgespräch statt?



Die Wunschtermine für die Präsentation und das Fachgespräch werden in der Aufgabenstellung beantragt. Der definitive Termin wird dann in der Regel beim ersten Treffen mit den Expertinnen und Experten festgelegt. Die Präsentation findet im Lehrbetrieb statt.

Wer organisiert Präsentation & Fachgespräch?



Die Organisation der Präsentation und dem Fachgespräch ist Sache der Kandidat:innen. Sie sind selbst verantwortlich für die Reservation des Raumes, das Einrichten sowie Testen der Geräte etc.

Wie lange dauert die Präsentation?



Die Präsentation dauert genau 30 Minuten, eine Überschreitung ist nicht möglich.

Wer ist an der Präsentation anwesend?



Grundsätzlich findet die Präsentation zwischen Kandidat:innen und Prüfungsexpert:innen statt. Die vorgesetzte Fachkraft kann auf Wunsch von Kandidat:innen als Beobachter:in eingeladen werden. Dies kann mündlich bei einem Besuch der Prüfungsexpert:innen beantragt werden.

Wichtig: Falls die vorgesetzte Fachkraft der Präsentation beiwohnt, hat sie lediglich einen Beobachterstatus. Eine Einmischung in das Geschehen ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt.

Gibt es eine Pause zwischen Präsentation und Fachgespräch?



Grundsätzlich findet das Fachgespräch direkt im Anschluss an die Präsentation statt. Auf Wunsch können Kandidat:innen aber eine kurze Verschnaufpause beantragen.

In manchen Fällen wird dies auch von Prüfungsexpert:innen gefordert, falls es nach der Präsentation einer Überarbeitung ihrer vorbereiteten Fragen an die Kandidat:innen bedarf.

Wie lange dauert das Fachgespräch?



Das Fachgespräch dauert genau 30 Minuten, eine Überschreitung ist nicht möglich.

Was passiert nach der Präsentation und dem Fachgespräch?



Nach der Präsentation und dem Fachgespräch findet das Einigungsgespräch zwischen vorgesetzter Fachkraft und Expert:innen statt. Dabei wird in einer fachlichen Diskussion die Bewertung der vorgesetzten Fachkraft der Position 1 (Ausführen & Resultat der Arbeit) mit den Prüfungsexpert:innen besprochen rsp. validiert.

Bewertung

Welche Teile werden durch die vorgesetzte Fachkraft bewertet?



Prüfungsexpert:innen bewerten die folgenden Positionen:

Pos. 2: Dokumentation → 20% der IPA-Note Pos. 3: Präsentation → 20% der IPA Note Pos. 4: Fachgespräch → 10% der IPA-Note

Prüfungsexpert:innen bewerten insgesamt 50% der IPA-Note. Die Bewertung erfolgt anhand definierter Bewertungskriterien mittels PkOrg

Wann muss die Bewertung der Pos. 1 abgeschlossen sein?



Die Bewertung der Pos. 1 muss spätestens am Tag der Präsentation/Fachgespräch abgeschlossen und im PkOrg freigegeben sein, damit das Einigungsgespräch mit den Prüfungsexpert:innen stattfinden kann.

Was passiert am Einigungsgespräch?



In einer fachlichen Diskussion validieren die Expert:innen die Bewertung der vorgesetzten Fachkraft der Position 1 (Ausführen & Resultat der Arbeit) und geben diese frei. Bei etwaigen Uneinigkeiten wird der zuständige Chefexperte zugezogen.

Darf die Bewertung mit Kandidat:innen kommuniziert werden?



Sämtliche Hinweise auf mögliche Bewertungen sind zu unterlassen, da dies einen Rekurs nach sich ziehen könnte. Auch indirekte Äusserungen wie «das sieht gut aus» o.ä. sind nicht erlaubt.

Administratives

Wann werden die Noten bekannt gegeben?



Dies ist je nach Kanton unterschiedlich und kann nicht genau beantwortet werden. Nachdem alle Prüfungsteile absolviert und bewertet wurden, werden diese dem Prüfungskanton übergeben. Dieser verteilt sie anschliessend an die zuständigen Lehrbetriebs-Kantone, was je nach Kanton zu Verzögerungen führen kann.

Rekursverfahren/Rechtsmittel


Das Rekursverfahren richtet sich nach kantonalem Recht.

 

Weitere Fragen



Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Chefexpertin. 

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