Neuer GAV 25 für die grafische Industrie

Dank eines konstruktiven Gesprächsklimas konnten der Arbeitgeberverband viscom zusammen mit den Gewerkschaften syndicom und syna in nur zwei Verhandlungsrunden eine Einigung über den neuen Gesamtarbeitsvertrag für die grafische Industrie erzielen. 

 

An der ausserordentlichen viscom-Mitgliederversammlung vom 4. Dezember haben die Mitglieder dem vorliegenden Resultat zugestimmt. Nachdem auch in den Urabstimmungen von syndicom und Syna der GAV angenommen wurde,  tritt er ab 1. Januar 2025 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen des GAV in einer Zusammenfassung:

Entschlackung

Verschiedene Artikel konnten erfolgreich entschlackt und klarer formuliert werden, was den Vollzug erleichtert. Ziel bleibt weiterhin, einen künftigen GAV neu zu strukturieren und unnötigen Ballast abzuwerfen. Dabei kann ohne inhaltliche Abstriche beispielsweise auf Wiederholungen aus dem Obligationenrecht (OR) und dem Arbeitsgesetz (ARG) verzichtet werden.

Krisenartikel

Auf Initiative der viscom-Delegation wurde ein Krisenartikel eingeführt. Dieser ermöglicht es Betrieben, in schwierigen wirtschaftlichen Situationen temporär vom GAV abzuweichen. Die Hürden für eine Anwendung sind bewusst hoch angesetzt, um Marktverzerrungen, beispielsweise durch Dumpingpreise, zu verhindern.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Neu wurde eine Missbrauchsklausel eingeführt, die Fehlanreize minimieren und Missbrauch durch einzelne Fehltage weniger attraktiv machen soll.

Anpassung der Löhne

Die Minimallöhne wurden insbesondere in der Weiterverarbeitung angepasst. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und der angespannten Situation in der Branche sind die Erhöhungen als angemessen und vertretbar einzustufen.

Zur Steigerung der Attraktivität der Branche wurden zudem die Lernendenlöhne um jeweils CHF 100.– pro Lehrjahr angehoben.

Fazit

Viscom-Direktor Beat Kneubühler ist entsprechend zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. „Es zeigt, dass auch in herausfordernden Zeiten ein fairer und lösungsorientierter Dialog möglich ist.“

Für weitere Informationen steht Ihnen viscom-Direktor Beat Kneubühler gerne unter der Telefonnummer +41 79 308 43 53 zur Verfügung.

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