Erläuterung zum neuen Auftragsverarbeitungsvertrag

Erläuterung zum neuen Auftragsverarbeitungsvertrag


Am 31. August 2022 setzte der Bundesrat das totalrevidierte Datenschutzgesetz (nDSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) per 1. September 2023 in Kraft. Bei einem Outsourcing von Tätigkeiten wie z.B. bei der Auslagerung der Lohnbuchhaltung, bei Archivierungen, Marketing, Cloudservices und IT-Support sind Personendaten betroffen, weshalb das Datenschutzrecht einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag vorschreibt.

Das neue Datenschutzrecht hat unter anderem Auswirkungen auf den sog. Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser regelt das Verhältnis zwischen dem für die Daten Verantwortlichen, d.h. der Unternehmung, die Personendaten weitergibt und dem Auftragsbearbeiter, d.h. demjenigen dem die Daten zur Bearbeitung weitergegeben werden. Diese Konstellation liegt grundsätzlich bei jedem Outsourcing von Tätigkeiten vor, weshalb in diesen Fällen ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden muss. Bei Untätigkeit können gegenüber dem Verantwortlichen neu Bussen bis zu CHF 250'000.00 ausgesprochen werden. In Zusammenarbeit mit der SwissLegal (Bern) AG stellt viscom seinen Mitgliedern ein Muster eines datenschutzrechtskonformen Auftragsverarbeitungsvertrages auf der Homepage zur Verfügung, welches anlässlich eines Webinars erläutert wird. Dabei werden Sinn und Zweck, Anwendungsbereich und Aufbau des Vertrages erklärt sowie allfällige Fragen beantwortet.

Programm:
13:30 Uhr: Begrüssung und Einführung in die
                  Thematik

13:40 Uhr: Schritt-für-Schritt Durchgehen und
                  Erläutern des Vertrages

14:15 Uhr: Fragerunde

14:30 Uhr: Verabschiedung

  • Referentin

    Frau Ann Frick ist Rechtsanwältin bei SwissLegal (Bern) AG. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bern, wo sie ebenfalls das Anwaltspatent erwarb. Bevor sie als Rechtsanwältin tätig war, arbeitete sie als Gerichtsschreiberin beim Regionalgericht Bern-Mittelland.  

  • Datum und Uhrzeit

    Donnerstag, 20. Oktober 2022
    13:30 Uhr

  • Plattform

    Zoom

  • Dauer

    60 Minuten

  • Kosten

    Mitglieder: Kostenlos
    Nichtmitglieder: CHF 200.00

  • Anmeldeschluss

    Dienstag 18. Oktober 2022

  • Anmeldung

    Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
    Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.