IPA-Informationen Interactive Media Designer EFZ

Die IPA ist ein zentraler Bestandteil des Qualifikationsverfahrens. Diese Seite unterstützt Sie als Lehrbetrieb und Kandidat:in des Berufes Interactive Media Designer EFZ bei der Vorbereitung und Durchführung. Sie finden hier alle wichtigen Hinweise zur Aufgabenstellung sowie zum Ablauf während der Prüfungszeit.

Informationen für vorgesetzte Fachkräfte

Aufgabenstellung

  • Ihre Kandidatin bzw. Ihr Kandidat bearbeitet im Lehrbetrieb am gewohnten Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen definierten Projektauftrag. Der Ablauf sowie das Projekt der IPA sollte seitens Betriebsseite sehr gut vorbereitet und intern kommuniziert werden.

  • Die Projektarbeit soll aufzeigen, was Ihre Kandidatin bzw. Ihr Kandidat in den vergangenen 4 Jahren gelernt hat und dient nicht zur Demonstration darüber, wie schnell neue Fertigkeiten gelernt werden können.

Durchführung der IPA

  • Die IPA ist so zu planen, dass sie von Ihrer Kandidatin bzw. Ihrem Kandidaten möglichst ungestört und ohne Unterbrechung durch andere Aufträge durchgeführt werden kann. Kandidat:innen befinden sich während der IPA in einer Prüfungssituation und sollten möglichst abgeschirmt an ihrem Projekt arbeiten können.

  • Die eingegebene Zeitdauer ist verbindlich und darf nicht überschritten werden. Die IPA muss in den gesetzten Arbeitstagen nahtlos abgeschlossen werden können. Der Lehrbetrieb verpflichtet sich, dass Kandidat:innen die IPA in der gesetzten Zeitdauer erfolgreich durchführen können.

  • Informieren Sie Ihr Team über den Durchführungszeitraum der IPA und bitten Sie Ihre Kolleg:innen auf die besondere Prüfungssituation Rücksicht zu nehmen.

  • Das Arbeitsjournal wird täglich von den Kandidat:innen ausgefüllt. Die Arbeit ist dort reflektiert, was von der vorgesetzten Fachkraft wiederum täglich mit einer Unterschrift beglaubigt werden muss.

  • Sämtliche Hinweise auf mögliche Bewertungen (direkt wie auch indirekt) sind zu unterlassen.

Informationen für Kandidat:innen

Es gelten die reglementarischen Anforderungen der Bildungsverordnung und des Bildungsplanes.

  • Die IPA umfasst 80 bis 120 Stunden. Darin inbegriffen sind Vorbereitung, Durchführung und Fertigstellung des Projektes sowie die Erstellung der Dokumentation.

  • Der Zeitbedarf für die Vorbereitung der Präsentation kann nach Abgabe der Projektarbeit geplant werden, also ausserhalb der Gesamtstundenanzahl von 80 bis 120 Stunden. Der definitive Termin für die Präsentation und das Fachgespräch wird das Team von Prüfungsexpert:innen in der Regel beim ersten Besuch vereinbaren.

  • Die vorgesetzte Fachkraft kann der Präsentation auf Antrag von Kandidat:innen hin beiwohnen. Kandidat:innen können diesen Wunsch mündlich bei einem Besuch von Prüfungsexpert:innen beantragen. Vorgesetzte Fachkräfte haben lediglich einen Status der Beobachtung und müssen sich jeglicher Einmischung enthalten!