Häufig gestellte Fragen (F&Q) zum QV der Polygrafen EFZ 22

Vor der IPA

Für das korrekte Verfassen der Aufgabenstellung besteht eine Wegleitung, an die Sie sich halten können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsorganisation ihres Prüfungskreises. 

 

Während der IPA

Grundsätzlich ist die IPA als Einzelarbeit selbstständig durch die Kandidat:innen zu lösen. Selbstverständlich dürfen aber Dinge miteinander besprochen werden. Diese Gespräche sind jedoch als Fremdleistung im Arbeitsjournal zu protokollieren. Bei Fragen und Unsicherheiten geben Ihnen die zugewiesenen Prüfungsexpert:innen nähere Auskünfte. 

Abgabe der IPA:

Nach Beendigung der IPA wird die Dokumentation von den Kandidat:innen im PkOrg hochgeladen und inkl. Ergebnisse an die vorgesetzte Fachrkaft sowie die zuständigen Prüfungsexpert:innen übergeben. Fachkräfte und Prüfungsexpert:innen können auf Wunsch nebst einer digitalen auch eine gedruckte physische Version verlangen.

Zu Archiv-Zwecken erhalten Chefexperten und das VPK-Sekretariat ebenfalls Exemplare. Form und Anzahl sind in der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Empfänger:in

Anzahl

Form

PkOrg-Upload

1 Ex.

digital

Vorgesetzte Fachkraft

1 Ex.

digital + auf Wunsch gedruckte Version

Expert:innen

je 1 Ex.

digital + auf Wunsch gedruckte Version

Chefexperte

1 Ex.

per Post