Was ist zu tun, wenn man mit dem in Rechnung gestellten Betrag nicht einverstanden ist?

Teilen Sie dies bitte umgehend der Fonds-Geschäftsstelle schriftlich mit. 
Legen Sie entsprechende Belege bei (z. B. Rechnung und Reglement des anderen Berufsbildungsfonds, Personalliste mit Berufs-bezeichnungen usw.)