Was ist, wenn wir/ich die Deklaration nicht einreiche, verweigere, oder offensichtlich falsch deklariere?

Erfolgt die Deklaration nicht oder ist sie offensichtlich falsch, so wird das Unternehmen nach Ermessen gemäss Art. 8 Absatz 2 eingeschätzt. 
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, mit entsprechenden Belegen den Gegenbeweis zu erbringen.