1. Deklarationen
  2. BBF
  3. Fragen zur Verwendung der Gelder

Was geschieht mit den Geldern, die in den Berufsbildungsfonds fliessen?

Die Verwendung der Gelder ist festgelegt in Art. 7 des Reglements über den Berufsbildungsfonds grafische Branche:


1 Der Fonds trägt im Bereich der beruflichen Grundbildung zur Finanzierung der folgenden Massnahmen bei:


Grundbildung
  1. Entwickeln und Anpassen von Berufsbildern (Erarbeiten und Bewirtschaften von Bildungsverordnungen, Bildungsplänen und Dokumenten für den Vollzug),
  2. Erarbeiten, Bewirtschaften und Aktualisieren von Qualifikationsunterlagen,
  3. Entwickeln, Aktualisieren und Durchführen (inkl. Koordinieren und Beaufsichtigen) von Qualifikationsverfahren, Teilprüfungen und Zwischentests in den von den Verbänden betreuten Bildungsangeboten, inklusive Qualitätssicherung

Berufsentwicklung

  1. Erarbeiten von Angeboten für Quereinsteigerinnen / Quereinsteiger und Nachqualifikationen für Berufsleute (ohne reglementierte berufliche Weiterbildung) und Personen ohne Abschlüsse,
  2. fachbezogene Weiterbildung für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner und Instruktorinnen / Instruktoren von überbetrieblichen Kursen,
  3. wissenschaftliche Untersuchungen

Nachwuchswerbung und Nachwuchsförderung

  1. Entwickeln und Bewirtschaften von Eignungstests und Unterlagen für die Schnupperlehren,
  2. Entwickeln und Umsetzen von PR-Massnahmen im gesamten Bereich der Berufsbildung, insbesondere auch das Finanzieren von Berufsmesseaktivitäten, Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben wie World Skills, Euro Skills und branchenspezifischen nationalen und internationalen Vergleichen.

2 Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der vom Fonds finanzierten Massnahmen:
  • Grundbildung: ordentliche Beiträge für die Ausbildung von Lernenden wie Reisekosten für den Besuch der Berufsfachschulen, den Besuch der überbetrieblichen Kurse, Unterrichtsmaterialkosten und administrative Kosten für Qualifikationsverfahren;
  • Nachwuchswerbung und Nachwuchsförderung: von einzelnen Betrieben durchgeführte Tage der offenen Tür sowie die Beschickung von lokalen Gewerbeausstellungen.