Die Verwendung der Gelder ist festgelegt in Art. 7 des Reglements über den Berufsbildungsfonds grafische Branche:
Grundbildung *
- Entwickeln und Anpassen von Berufsbildern (Ausarbeitung und Verwaltung von Ausbildungsordnungen, Ausbildungsplänen und Umsetzungshilfen)
- Ausarbeitung, Verwaltung und Aktualisierung von Prüfungen für Qualifikationsverfahren
- Finanzierung und Durchführung von überbetrieblichen Kursen
- Entwicklung, Aktualisierung und Umsetzung (einschließlich Koordination und Überwachung) von Qualifikationsverfahren, Teilprüfungen und Zwischenprüfungen in den von Verbänden betreuten Ausbildungsangeboten, einschließlich Qualitätssicherung
Berufsentwicklung *
- Ausarbeitung von Angeboten für Personen, die eine berufliche Neuorientierung anstreben, sowie für Zusatzqualifikationen für Fachkräfte (ohne geregelte berufliche Weiterbildung) und Personen ohne Abschluss.
- Berufsspezifische Weiterbildung für Ausbildende in Betrieben und Kursleitende von überbetrieblichen Kursen.
- Wissenschaftliche Untersuchungen
Nachwuchswerbung und Nachwuchsförderung *
- Entwicklung und Verwaltung von Eignungstests und Praktikumsdokumenten.
- Entwicklung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen im gesamten Bereich der Berufsbildung, insbesondere die Finanzierung von Fachmessen, der Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben wie World Skills und Euro Skills sowie an nationalen oder internationalen branchenspezifischen Wettbewerben.
* Kosten die nicht durch kantonale und eidgenössische Subventionen gedeckt sind.