Die Verwendung der Gelder ist festgelegt in Art. 7 des Reglements über den Berufsbildungsfonds grafische Branche:
1 Der Fonds trägt im Bereich der beruflichen Grundbildung zur Finanzierung der folgenden Massnahmen bei:
Grundbildung
- Entwickeln und Anpassen von Berufsbildern (Erarbeiten und Bewirtschaften von Bildungsverordnungen, Bildungsplänen und Dokumenten für den Vollzug),
- Erarbeiten, Bewirtschaften und Aktualisieren von Qualifikationsunterlagen,
- Entwickeln, Aktualisieren und Durchführen (inkl. Koordinieren und Beaufsichtigen) von Qualifikationsverfahren, Teilprüfungen und Zwischentests in den von den Verbänden betreuten Bildungsangeboten, inklusive Qualitätssicherung
Berufsentwicklung
- Erarbeiten von Angeboten für Quereinsteigerinnen / Quereinsteiger und Nachqualifikationen für Berufsleute (ohne reglementierte berufliche Weiterbildung) und Personen ohne Abschlüsse,
- fachbezogene Weiterbildung für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner und Instruktorinnen / Instruktoren von überbetrieblichen Kursen,
- wissenschaftliche Untersuchungen
Nachwuchswerbung und Nachwuchsförderung
- Entwickeln und Bewirtschaften von Eignungstests und Unterlagen für die Schnupperlehren,
- Entwickeln und Umsetzen von PR-Massnahmen im gesamten Bereich der Berufsbildung, insbesondere auch das Finanzieren von Berufsmesseaktivitäten, Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben wie World Skills, Euro Skills und branchenspezifischen nationalen und internationalen Vergleichen.
- Grundbildung: ordentliche Beiträge für die Ausbildung von Lernenden wie Reisekosten für den Besuch der Berufsfachschulen, den Besuch der überbetrieblichen Kurse, Unterrichtsmaterialkosten und administrative Kosten für Qualifikationsverfahren;
- Nachwuchswerbung und Nachwuchsförderung: von einzelnen Betrieben durchgeführte Tage der offenen Tür sowie die Beschickung von lokalen Gewerbeausstellungen.