BBF
Fragen und Antworten rund um den Berufsbildungs-Fonds.
Allgemeinverbindlichkeit
Sinn und Zweck des Berufsbildungsfonds grafische Branche
Fragen zur Finanzierung
Fragen zur Verwendung der Gelder
Fragen zur Beitragspflicht
- Wie weiss ich, ob meine/unsere Unternehmung vom Berufsbildungsfonds betroffen ist?
- Ich bin selbstständig und beschäftige keine Arbeitnehmer/innen. Bin ich trotzdem beitragspflichtig?
- Was ist zu tun, wenn man nicht zur Branche gehört, aber trotzdem eine Rechnung erhalten hat?
- Was ist zu tun, wenn man mit dem in Rechnung gestellten Betrag nicht einverstanden ist?
- Müssen auch Unternehmungen in den Fonds einbezahlen, die keine Lernende ausbilden?
- Was ist, wenn wir/ich die Deklaration nicht einreiche, verweigere, oder offensichtlich falsch deklariere?
- Was ist, wenn ich/wir z.B. als «Mischbetrieb» von zwei verschiedenen Fonds eine Rechnung erhalten?
- Werden mit dem Berufsbildungsfonds andere als ausserhalb des Leistungskatalogs aufgeführten Leistungen finanziert?
- Werden mit dem Berufsbildungsfonds auch Leistungen abgedeckt, welche bereits durch kantonale Fonds oder kantonale Subventionen unterstützt werden.
Allgemeine Fragen zum Beitrag
- Warum muss ich jetzt einen jährlichen Beitrag von CHF 180.- für einen Teilzeitmitarbeiter bezahlen?
- Wie muss ich eine Person mit einer ausschließlich im Ausland absolvierten Ausbildung melden?
- Warum unterliegen die Auszubildenden dem BBF nicht?
- Im Falle des Austritts eines Arbeitnehmers, kann ich eine teilweise oder vollständige Rückerstattung meines Beitrags erhalten?
- Als Arbeitgeber, darf ich den Jahresbeitrag meinem Arbeitnehmer auferlegen?