Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026 und betrifft insbesondere Unternehmen, die Verpackungen, Etiketten oder andere Verpackungslösungen herstellen.
Nicht alle grafischen Unternehmen sind gleichermassen betroffen: Eine klassische Akzidenzdruckerei hat in der Regel eine andere Ausgangslage als ein Unternehmen, das Verpackungen produziert. Entscheidend ist deshalb, die eigene Rolle und die entsprechenden Verpflichtungen zu kennen.
In Zusammenarbeit mit Intergraf, dem europäischen Verband der grafischen Industrie, stellt dpsuisse ihren Mitgliedern praxisorientierte Unterlagen zur Verfügung:
einen PPWR-Leitfaden für grafische Unternehmen;
eine Checkliste zur ersten Einschätzung der Betroffenheit;
eine Vorlage zur Unterstützung des Informationsaustauschs zwischen Lieferanten und Kunden.
Für Hersteller von bedruckten Verpackungen wird insbesondere die Bereitstellung technischer Informationen zu den eingesetzten Materialien (Papier, Karton, Farben, Lacke, Klebstoffe usw.) eine zentrale Rolle spielen.
In vielen Fällen übernimmt die Druckerei die Rolle des Lieferanten (Supplier), während der Kunde beziehungsweise Markeninhaber als Hersteller (Manufacturer) für die Konformitätserklärung verantwortlich ist. Die konkrete Situation muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Mit diesen Hilfsmitteln unterstützt dpsuisse ihre Mitglieder frühzeitig und praxisnah bei der Umsetzung der neuen europäischen Anforderungen.
Alle Dokumente sind im Mitgliederbereich zum Download verfügbar.