Für Schweizer Unternehmen sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:
Für die meisten Schweizer Druckereien ändert sich am Grundsatz nichts: Die PPWR gilt weiterhin ausschliesslich für Verpackungen, die auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Deshalb bleibt es entscheidend, die eigene Rolle in der Lieferkette sowie den tatsächlichen Anwendungsbereich der Verordnung für die exportierten Produkte zu prüfen.
Einschätzung von dpsuisse
Die neuen FAQ ändern die PPWR nicht, schaffen jedoch bei verschiedenen Fragen mehr Klarheit. Für die meisten Schweizer Druckereien ergeben sich keine neuen Verpflichtungen gegenüber den bereits von dpsuisse kommunizierten Anforderungen. Die Präzisierungen, insbesondere zu Transportverpackungen und bestehenden Lagerbeständen, stellen jedoch eine willkommene praktische Vereinfachung dar.
Beilagen
Infos zu ECMA
Die 1960 gegründete European Carton Makers Association (ECMA) veröffentlichte den ECMA-Code, eine Sammlung standardisierter Stanzverpackungen und Faltschachteln. Mit dieser Sammlung lassen sich nahezu sämtliche Formen von Faltschachteln entwickeln. Die Masse sind hierbei variabel. Mittels ECMA-Code und Angabe von Massen ist eine anschauliche Basis zur Verständigung mit Druckereien und anderen weiterverarbeitenden Industriezweigen (vor allem im Verpackungsbereich) möglich.
Der Hauptsitz der Organisation befindet sich in Den Haag ein weiteres Büro in Brüssel. Da ihr 500 Kartonhersteller fast aller Länder des europäischen Wirtschaftsraums angehören, repräsentiert die ECMA 70 Prozent des Marktvolumens und mehr als 50.000 Beschäftigte der kartonherstellenden Industrie.