Entschlackung
Verschiedene Artikel konnten erfolgreich entschlackt werden und sind für den Vollzug klarer formuliert. Ziel muss aber weiterhin bleiben, einen künftigen GAV neu zu strukturieren und überflüssigen Ballast abzuwerfen. Dies kann ohne inhaltliche Abstriche erfolgen, in dem zum Beispiel auf überflüssige Wiederholungen von OR und ARG verzichtet wird.
Krisenartikel
Neu eingeführt wird auf Wunsch der viscom-Delegation ein Krisenartikel. Dieser ermöglicht es Betrieben in schwierigen Situationen temporär vom GAV abzuweichen. Die Hürden dazu sind bewusst hoch, es soll keine Marktverzerrung beispielsweise durch Dumpingpreise entstehen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Ebenfalls Einzug findet im Artikel 212 eine Missbrauchsklausel. Diese soll Fehlanreize und Missbrauch von einzelnen Fehltagen weniger attraktiv machen.
Anpassung der Löhne
Die Minimallöhne wurden vor allem in der Weiterverarbeitung angepasst. Angesichts der weiterhin angespannten Situation in der Branche und einen gleichzeitig vorherrschenden Fachkräftemangel sind die Lohnerhöhungen angemessen und vertretbar.
Zur Steigerung der Attraktivität wurden die Lernendenlöhne um jeweils 100.– pro Lehrjahr angehoben.
Keine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche
Keine Hand geboten hat viscom für die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche. Das heutige Regime ist etabliert und bietet den Unternehmen die freie Wahl zwischen einer 40- und 42-Stunden-Woche.
Insgesamt darf das Verhandlungsergebnis als sehr erfreulich bewertet werden. Für weitere Informationen steht Ihnen viscom-Direktor Beat Kneubühler gerne zur Verfügung.
Die wichtigsten Anpassungen finden Sie ab sofort hier online: Link zu Mitgliederbereich