Es ist absehbar, dass sie die Anforderungen der EUDR erfüllen müssen, obwohl die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat nicht direkt in die administrativen Strukturen und Informationssysteme der EU eingebunden ist.
Vor diesem Hintergrund ersucht dpsuisse das Bundesamt für Umwelt (BAFU), gemeinsam mit den zuständigen Bundesstellen – insbesondere dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – folgende Massnahmen zu prüfen und aktiv voranzutreiben:
- Zugang zum EUDR-Informationssystem
- Anerkennung bestehender Schweizer Rückverfolgbarkeitssysteme
- Verhältnissmässige Anwendung für verarbeitende Betriebe
- Übergangsbestimmungen für Rohstoffe und Halbfabrikate
- Vetretung der Schweizer Interessen auf europäischer Ebene
Die Schweizer Unternehmen benötigen klare Informationen, faire Rahmenbedingungen und operativen Zugang zu den EU-Systemen, um die EUDR rechtskonform und wirtschaftlich tragfähig umzusetzen. dpsuisse ist bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Behörden praxisorientierte Lösungen zu entwickeln.