EU-Verpackungsvorschriften (PPWR) betreffen auch Schweizer Produzenten
Die neue europäische PPWR-Verordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation) betrifft auch die grafische Industrie in der Schweiz. Obwohl es sich um EU-Recht handelt, geraten Schweizer Produzenten über die Lieferkette in den Geltungsbereich, auch wenn sie selbst nicht in die EU exportieren. Betroffen sein können Druckereien, Verpackungshersteller und Etikettenproduzenten, sobald ihre Erzeugnisse über Kunden auf dem EU-Markt landen. Die Verordnung gilt seit dem 12. Februar 2026, ihre Anforderungen greifen schrittweise über mehrere Jahre.
Eine erste wichtige Stufe folgt am 12. August 2026. Ab diesem Datum gelten konkrete stoffbezogene Vorgaben: Hersteller müssen besonders besorgniserregende Stoffe in Verpackungen minimieren, die Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten, und Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen kein PFAS oberhalb der festgelegten Grenzwerte enthalten.
Warum auch Betriebe ohne eigenen Export betroffen sein können
Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die selbst in die EU exportieren. Wer Verpackungen oder Etiketten für einen Kunden produziert, der das verpackte Produkt anschliessend auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, gilt als Zulieferer und muss diesem die für den Konformitätsnachweis nötigen Informationen und Unterlagen liefern. In der Praxis geben Markeninhaber und Kunden die Anforderungen der PPWR vertraglich an ihre Druck- und Verpackungslieferanten weiter, etwa zu Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung oder technischer Dokumentation. Hinzu kommt, dass ein Betrieb unbemerkt in die Pflicht geraten kann, wenn ein Kunde bedruckte Materialien bestellt, ohne deren Verwendung als Verpackung anzugeben.
Die Verordnung führt neue Anforderungen entlang der gesamten Verpackungskette ein, insbesondere in Bezug auf:
Diese Pflichten greifen gestaffelt: Anforderungen an die Recyclingfähigkeit ab 2030, Kennzeichnungspflichten zur Materialzusammensetzung ab August 2028 sowie Mindestanteile an Rezyklat ab 2030.
Was Unternehmen jetzt tun können
dpsuisse empfiehlt den Unternehmen, bereits heute eine erste interne Überprüfung ihrer Tätigkeiten sowie ihrer Lieferanten und Kunden vorzunehmen. Ein zentraler Punkt all dieser Regulierungen ist dieselbe Grundanforderung: Produkte müssen entlang der Lieferkette transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Genau hier setzt ein neues Angebot von dpsuisse an. Mit dem Digitalen Produktpass für Druckprodukte stellt dpsuisse seinen Mitgliedern unter id.dpsuisse.ch eine eigene Plattform zur Verfügung, mit der gedruckte Produkte und Verpackungen strukturiert dokumentiert werden können, von Material und Produktion über Nachhaltigkeitsdaten bis zu Konformitätsangaben. Jedes Produkt erhält einen QR-Code, der auf eine öffentliche Produktseite verweist.
Wer heute beginnt, Material- und Produktionsdaten sauber zu erfassen, schafft die Grundlage für die technische Dokumentation, die Verpackungen künftig begleiten muss, und bereitet sich zugleich auf die ab 2030 in der EU geplante Pflicht zum digitalen Produktpass im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) vor. Der Digitale Produktpass für Druckprodukte ist ab sofort verfügbar und für dpsuisse-Mitglieder kostenlos.
Der Intergraf-Leitfaden in englischer Sprache sowie eine vereinfachte Checkliste stehen im geschützten Downloadbereich für Mitglieder zur Verfügung. Für Fragen zum Digitalen Produktpass und zur PPWR steht die Geschäftsstelle unter info@dpsuisse.ch zur Verfügung.