Ausnahme für Printprodukte der Tarifnummer HS 49
Das Parlament unterstützt einen Änderungsantrag, der gedruckte Erzeugnisse der Tarifnummer HS 49 – darunter Bücher, Zeitungen, Magazine und weitere klassische Printprodukte – vom Geltungsbereich der EUDR ausnimmt. Diese Änderung geht auf intensive Bemühungen der europäischen Verlegerverbände zurück. Nicht erfasst von der Ausnahme bleiben Produkte der Tarifnummer HS 48, wie zum Beispiel gedruckte Verpackungen, Etiketten oder Papeterieartikel. Für diese Kategorien gelten die EUDR-Bestimmungen weiterhin.
Bestätigung des Ratskurses
Inhaltlich folgt das Europäische Parlament weitgehend der Linie der EU-Mitgliedstaaten. Dazu gehören:
• eine einjährige Verschiebung des Anwendungsbeginns für alle Unternehmen
• eine Überprüfungsklausel zur Vereinfachung der Verordnung bis spätestens 30. April 2026
• die Einschränkung der Pflicht zur Sammlung und Aufbewahrung von Referenznummern auf den „first downstream operator“
Nächste Schritte
Mit dem heutigen Entscheid beginnt die Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens. Das Europäische Parlament verhandelt nun mit dem Rat und der Europäischen Kommission über den endgültigen Text. Da beide Institutionen in vielen Punkten übereinstimmen, dürfte der Prozess beschleunigt werden.
Die Frage der endgültigen Abgrenzung der Printprodukte bleibt jedoch Gegenstand der Verhandlungen. Für Unternehmen, die Printprodukte in die EU liefern, besteht dadurch weiterer Klärungsbedarf.
Bedeutung für die Branche
Die Ausnahme von HS 49 schafft für viele Betriebe mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig bleiben wesentliche Bereiche der Print- und Verpackungsindustrie – insbesondere gedruckte Verpackungen und Etiketten – weiterhin im Anwendungsbereich der EUDR.
dpsuisse verfolgt die Entwicklungen laufend und informiert die Mitgliedsbetriebe zeitgerecht über die nächsten Schritte und allfällige Auswirkungen auf die Schweizer Print- und Kommunikationsindustrie.