Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG), das seit dem 1. Oktober 2026 gilt, erfasst eine Vielzahl von Gesellschaftsformen in der Schweiz. dpsuisse-Rechtsberatungsdienstleister core hat dazu ein Merkblatt verfasst. dpsuisse empfiehlt gleichzeitig den Unternehmen die Anmeldung im Register wenn immer möglich dem Treuhänder zu übergeben.
Die wichtigsten Fakten:
- Zweck: Das Register dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und setzt internationale Standards der FATF um.
- Meldepflicht: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften), Genossenschaften sowie bestimmte Kollektivanlagen und ausländische Gesellschaften mit Schweiz-Bezug müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden.
- Befreit sind: Börsenkotierte Gesellschaften (und Tochtergesellschaften zu >75%), staatlich beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen), zu >75% öffentliche Unternehmen, Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen. [
- Plattform & Kosten: Die Meldung ist kostenlos und erfolgt digital über die Bundesplattform EasyGov.swiss.
- Öffentlichkeit: Das Transparenzregister ist nicht öffentlich einsehbar; Zugriff haben nur berechtigte Behörden und bestimmte Finanzintermediäre/Berater.
- Strafen bei Verstössen: Vorsätzliche Verletzungen der Meldepflicht können mit Bussen bis zu CHF 500'000 geahndet werden.
Übergangsfristen (ab 1. Oktober 2026)
- Aktiengesellschaften (AG): 5 Monate (bis 1. März 2027)
- Übrige Gesellschaften (z. B. GmbH, Genossenschaften): 6 Monate (bis 1. April 2027)
Hier geht es zum Merkblatt von core