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EmpCo – Anwendung ab 27. September 2026

Geschrieben von viscom | 28.09.2026, 13:27:56

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) führt neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel ein. Die nationalen Umsetzungsvorschriften müssen in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 27. September 2026 angewendet werden.

 


 

Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen bei kommerzieller Kommunikation gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten (B2C) sicherstellen, dass ihre Umweltaussagen und verwendeten Nachhaltigkeitssiegel den neuen Anforderungen entsprechen.

Für die Druckindustrie werden die Auswirkungen vor allem über die Anforderungen der Kunden spürbar. Markeninhaber, Händler und andere Kunden können verstärkt Nachweise verlangen, damit Aussagen auf Verpackungen, Etiketten, Flyern und Werbematerialien den neuen Vorgaben entsprechen. Die Verantwortung für eine Umweltaussage liegt grundsätzlich bei dem Unternehmen, das diese in seiner kommerziellen Kommunikation verwendet.

Die Richtlinie betrifft Geschäftspraktiken gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten und regelt die normale B2B-Kommunikation nicht direkt. Druckunternehmen sollten jedoch berücksichtigen, dass Umweltinformationen, die Geschäftskunden zur Verfügung gestellt werden, später in der B2C-Kommunikation verwendet werden könnten. Wo sinnvoll, kann deshalb darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Informationen ausschliesslich für den B2B-Bereich bestimmt sind und nicht ohne Weiteres als Umweltaussage gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verwendet werden sollten.

Link zur EmpCo-Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/eng




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