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BAKOM ignoriert Realität: Starre Auflagenregelung gefährdet Vielfalt der Schweizer Presse

Geschrieben von viscom | 23.04.2024 08:07:51

Im März 2024 wandte sich dpsuisse an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit einer Anfrage bezüglich der Förderkriterien für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. dpsuisse hinterfragt die heute geltenden Regeln bezüglich der Mindestauflage von 1'000 Exemplaren sowie den Seitenumfang von sechs Seiten A4. Dies vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Mitgliedsunternehmen über sinkende Abonnentenzahlen berichten, was heute die Fortführung einiger Publikationen in Frage stellt

Das Bundesgericht hat bereits 2014 ein Urteil gefällt, welches die Auslegung des Begriffs "abonniert" im Rahmen der Medienförderung präzisierte. Trotz des zeitlichen Abstands bleibt dieses Urteil relevant für die Bewertung der Förderfähigkeit von Publikationen. In seiner aktuellen Stellungnahme bezieht sich das BAKOM auf die Mindestauflage von 1'000 Exemplaren. dpsuisse versteht diese starre Haltung nicht, zumal sich das erwähnte Urteil nicht explizit auf eine Mindestauflage bezieht, sondern lediglich eine Klärung der Begrifflichkeiten vornimmt.

dpsuisse sieht in der starren Haltung des BAKOM eine verpasste Chance, die Medienlandschaft vielfältiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Viele unserer Mitglieder, darunter Druckereien, Buchbindereien und lokale Medienhäuser, spüren die direkten Auswirkungen sinkender Abonnentenzahlen – ein Trend, der durch die Digitalisierung und demografische Veränderungen noch beschleunigt wird.

Gerade förderungswürdige Publikationen wie Pfarrblätter, die eine wichtige Rolle in ihren Gemeinschaften spielen, finden sich zunehmend in einer Zwickmühle: Ihre Relevanz ist unbestritten, doch sie erreichen oft nicht die geforderte Mindestauflage. Wir fordern daher eine Überprüfung und Anpassung der Mindestauflagenkriterien. Es ist entscheidend, dass Förderprogramme die tatsächlichen Bedürfnisse und Herausforderungen der heutigen Medienwelt widerspiegeln und nicht an veralteten Massstäben festhalten, die das Überleben kleiner, aber bedeutsamer Stimmen in unserer Gesellschaft gefährden.

Die Stellung des BAKOM, die Mindestauflage unverändert bei 1'000 Exemplaren pro Ausgabe zu belassen, muss dringend hinterfragt werden. Wir appellieren an das BAKOM und an politische Entscheidungsträger, die Förderkriterien realitätsnah zu gestalten und damit einen Beitrag zur Sicherung der Medienvielfalt und Meinungsfreiheit in der Schweiz zu leisten.

dpsuisse setzt sich weiterhin dafür ein, die Interessen der Mitglieder zu vertreten und den Dialog mit den Behörden zu suchen, um eine zukunftsfähige und inklusive Medienförderung zu gewährleisten. Wir bleiben in dieser Angelegenheit aktiv.

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