viscom/p+c als führender Unternehmerverband in der Kommunikationsindustrie begrüsst das Vorgehen des Bundesrates. Damit kann kurzfristig Schlimmeres verhindert werden. Doch wer hilft beispielsweise unseren Mitgliedern, die wegen der Strompreisexplosion unverschuldet in Liquiditätsengpässe geraten? Die vom Bundesrat heute angekündigten Massnahmen sind nicht mehr als ein erster Schritt. Die Situation ist ernst. Nur entschlossenes Handeln auf allen Ebenen wird verhindern, dass sich die Strommarktkrise zu einem volkswirtschaftlichen Desaster entwickelt.
An dieser Stelle nochmals zusammenfasst unser vorgeschlagenes Massnahmepaket:
1. Koppelung der Sparappelle mit Incentives, die das Stromsparen belohnen.
2. Steuerliche Abschöpfung der Extra-Gewinne bei den Stromproduzenten und damit verbundene Umverteilung bzw. Finanzierung der Incentives zugunsten des Stromsparens.
3. Ausarbeitung von gesetzlichen Grundlagen zur Begrenzung des Strompreises (siehe auch Punkt 4).
4. Konzertierte Aktion zusammen mit den europäischen Partnern mit dem Ziel, den bestehenden Preisbildungsmechanismus «merit order» ausser Kraft zu setzen. Wir sind uns bewusst, dass ein Umstossen des Grenzkostenprinzips schwerwiegende finanzielle und allokative Konsequenzen nach sich ziehen wird und nicht im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und damit des Kilmaschutzes ist. Kurzfristig braucht es aus Sicht der Wirtschaft eine strikte Regulierung der Preisbildung. Gas- und Strompreis sind zu entkoppeln.
5. Mittelfristig kann das Strommarktproblem nur über die Herstellung von mehr sauberer Energie (Wasser, Sonne, Wind) erreicht werden. Der Bundesrat hat deshalb zusammen mit dem Parlament die Rahmenbedingungen (u.a. Bewilligungsverfahren) für Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver zu gestalten.
Wir wünschen uns, dass sich der Bundesrat im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Kosten-/Nutzenrechnung unter Berücksichtigung des Schweizer Strommix mit der Frage der Deckelung des Strompreises auseinandersetzt.