Mediathek

Urheberrechtsgesetz ist neu - neuer Schutz für Fotos

Geschrieben von Volken | Apr 1, 2020 8:50:00 AM

Mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz ist neu (fast) jede vom Menschen gemachte Fotografie urheberrechtlich geschützt. Was heisst das konkret? Was bedeutet Lichtbildschutz? Welche Bilder sind geschützt? Was darf man noch auf Social Media posten? Was bringt das neue Urhebergesetz noch mehr für die grafische Branche? Auf diese und viele andere Fragen gibt dieses Webinar Auskunft.

Neu werden alle Fotografien geschützt, auch wenn es sich nicht um Kunstwerke handelt - auch verwackeltes Smartphone-Foto. Geschützt sein werden somit auch alltägliche Familien- und Ferienfotos sowie Pressebilder,

Es spielt auch keine Rolle mehr, ob ein Bild einen individuellen Charakter aufweist – dies im Unterschied zu bisher geltendem Recht. Grundsätzlich gilt neu: Fotos dürfen nur noch verwendet werden, wenn die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt worden ist. 

Die einzigen Voraussetzungen sind: Es handelt sich die Aufnahme eines dreidimensionalen Objekts. Die Aufnahme wurde von einem Menschen gemacht. Um Fotos Dritter beispielsweise auf der eigenen Webseite zu nutzen, braucht es neu grundsätzlich immer eine Erlaubnis. Volken gibt auch Hinweise, was das für die Praxis in Zukunft bedeutet. 

Dauer: ca. 12 Minuten

Link zum Webinar: https://youtu.be/xMeWHwz5zgs

 

Link zum "swissprint+communication"

Artikel: https://drive.google.com/open?id=1HSW_mct6APdUVihu-R2h7b1vMDJdSDG7