Grundsätzlich findet die Präsentation zwischen Kandidat:innen & Prüfungsexpert:innen statt. Die vorgesetzte Fachkraft kann auf Wunsch von Kandidat:innen als Beobachter:in eingeladen werden. Dies kann mündlich bei einem Besuch der Prüfungsexpert:innen beantragt werden.
Wichtig: Falls die vorgesetzte Fachkraft der Präsentation beiwohnt, hat sie lediglich einen Beobachterstatus. Eine Einmischung in das Geschehen ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt.