Was passiert, wenn Kandidat:innen an Covid-19 erkranken?

Dies wird gleich gehandhabt wie ein Krankheitsfall. Der zuständige Chefexperte benötigt zwingend einen Nachweis über die Erkrankung (Isolationsanordnung vom Kanton oder Arztzeugnis). Während der Isolation darf nicht an der IPA weitergearbeitet werden, in der Regel muss mit einem Unterbruch gerechnet werden. Jede Situation ist jedoch unterschiedlich und muss von Fall zu Fall im Detail angeschaut werden.

Bitte verständigen Sie umgehend den zuständigen Chefexperten. Dieser evaluiert das weitere Vorgehen und entscheidet, ob der Endtermin eingehalten werden kann.