Was ist das Arbeitsjournal?

Kandidat:innen sind verpflichtet ein tägliches Arbeitsjournal zu führen und dies unaufgefordert der vorgesetzten Fachkraft vorzulegen. Die vorgesetzte Fachkraft muss 
das Arbeitsjournal täglich unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen vorgesetzte Fachkräfte nicht den Inhalt, aber die absolvierte Zeit, welche verbindlich einzuhalten ist.