Nein. Gemäss Ausführungsbestimmungen wird die IPA im Lehrbetrieb durchgeführt. Die aktuelle Situation unterliegt keiner kantonalen oder bundesweiten Homeoffice-Pflicht mehr und es kann mit der nötigen Sorgfalt vor Ort gearbeitet werden. Um eine gleichberechtigte Situation einer betrieblichen Anwesenheit schaffen zu können, ist eine Durchführung der IPA im Homeoffice somit nicht möglich. Zudem stellt dies für Fachkräfte wie auch Expert:innen eine bessere Kontrollierbarkeit der Prüfungssituation dar, da man direkter mitbekommt, wie sich Kandidat:innen während der Prüfungssituation fühlen und wie das Verhalten während der Prüfungstage ist.
Die Möglichkeit, die IPA in einer Zweigniederlassung oder einem anderen Büro innerhalb der Firmengruppe mit Aufsicht zu absolvieren ist erlaubt.