Dürfen Kandidat:innen während der IPA mit anderen Aufträgen beauftragt werden?
Nein. Kandidat:innen befinden sich während der IPA in einer Prüfungssituation und sollten möglichst abgeschirmt an ihrem Projekt arbeiten können. Die eingegebene Zeitdauer ist verbindlich und darf nicht überschritten werden. Die IPA muss in den gesetzten Arbeitstagen nahtlos abgeschlossen werden können. Der Lehrbetrieb verpflichtet sich, dass Kandidat:innen die IPA in der gesetzten Zeitdauer erfolgreich durchführen können.